Das Bürgerbegehren hat alle benötigten Unterschriften erlangt!
Wenn ihr selbst noch Unterschriftenlisten in einem Laden auslegen wollt, So schreibt mir einfach eine Nachricht.
Kiosk
+++NEU +++ Doerploden, Poststrasse 38, Fedderwarden
Kiosk Drum & Dran, Posener Straße 65
Kiosk Ulmenstraße. Ulmenstr. 22
Star Tankstelle, Banterweg 175
Ihr Friseur, Preußenstraße 46a
FriesenRadCenter Nord, Posenerstraße 63
Marios Fahrschule, Gökerstraße 96
Werbeagentur
Artpoint Media, Papingastraße 36
Fußfit-Praxis, Gökerstr. 43
Buchhandlung am Kurpark, Gökerstr. 37
Anwaltskanzlei Debring, Ebertstr. 110
Arzt
Hausarzt, Johannes Alemayehu-Keller, Nogatstraße 29
Privatperson Bianca Ahrkico Meyer, Mühlenweg 83, 26384 Wilhelmshaven, bitte kommen Sie aus beruflichen Gründen NUR NACH TERMINABSPRACHE VORBEI! Tel. 0152 553 23 763, oder Email: bia.meyer@online.de
Stationäre Stände des Bürgerbegehrens
Samstag, Sonntag und Montag
Samstag
Samstag und Sonntag
Samstag und Sonntag
Samstag und Sonntag
Samstag
Samstag und Sonntag
Montag – Sonntag
Die Stände werden besetzt, wenn wir Personal für die einzelnen Stände finden und das Wetter es zuläßt.
Wenn Veranstaltungen der WTF (Wilhelmshaven Touristik & Freizeit GmbH) stattfinden, haben wir derzeit auf den Flächen keine Erlaubnis erteilt bekommen.
6324 Unterschriften werden benötigt
- Bisher eingesammelte Stimmen für das Bürgerbegehren 100%
Bisher haben wir ca. 7500 Unterschriften dem Wahlamt übergeben, ca. 900 Unterschriften wurden aus formalen Gründen nicht akzeptiert.
Benötigte Stimmen
Bürgerentscheid
Ein demokratisches Instrument der Kommunalverfassung
Bereits seit 2008 gibt es von unterschiedlichen Seiten Bestrebungen dahingehend, das dortige Areal als Standort für die Stadthalle festzulegen. Die aktuelle Diskussion um den Standort der (zukünftigen) Stadthalle zeigt, dass ein sehr großes öffentliches Interesse besteht, an dieser Entscheidung mitzuwirken. Aus diesem Grund gehen wir den Weg eines Bürgerbegehrens mit anschließendem Bürgerentscheid. Die Niedersächsische Kommunalverfassung (NKomVG) räumt den Bürgern und Bürgerinnen dieses Instrument ausdrücklich als direkte Einflussmöglichkeit auf den Rat ein.
Anders als die Erkenntnisse der vom Rat der Stadt angeregten Einwohnerbefragung ist das Ergebnis des Bürgerentscheids für den Rat der Stadt bindend. Somit haben Sie als Bürgerinnen und Bürger einen direkten Einfluss auf die Entscheidung.